Das Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts, wonach das Land Berlin keinen Anspruch auf die Herausgabe des von der Vattenfall AG im Land betriebenen Fernwärmenetzes hat, ist rechtskräftig. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat mit Beschluss vom 05.07.2021 die vom Land beantragte Berufungszulassung abgelehnt.
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