Fernwärmenetz im Land Berlin bleibt bei Vattenfall

Das Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts, wonach das Land Berlin keinen Anspruch auf die Herausgabe des von der Vattenfall AG im Land betriebenen Fernwärmenetzes hat, ist rechtskräftig. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat mit Beschluss vom 05.07.2021 die vom Land beantragte Berufungszulassung abgelehnt.

Kein Anspruch auf Übereignung des Fernwärmenetzes

Das VG hatte festgestellt, dass sich der geltend gemachte Anspruch auf Übereignung des Netzes nicht aus dem von den Beteiligten geschlossenen Konzessionsvertrag ergebe. Das Herausgabeverlangen könne auch nicht auf eine entsprechende Anwendung zivilrechtlicher Vorschriften gestützt werden. Schließlich folge ein solcher Eigentumsübertragungsanspruch auch nicht aus dem Berliner Straßengesetz. Die hiergegen vom Land Berlin erhobenen Einwände haben nach Auffassung des OVG eine Zulassung der Berufung nicht gerechtfertigt.

OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 05.07.2021 - 11 N 103.17

Redaktion beck-aktuell, 6. Juli 2021.