Das Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts, wonach das Land Berlin keinen Anspruch auf die Herausgabe des von der Vattenfall AG im Land betriebenen Fernwärmenetzes hat, ist rechtskräftig. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat mit Beschluss vom 05.07.2021 die vom Land beantragte Berufungszulassung abgelehnt.
Kein Anspruch auf Übereignung des Fernwärmenetzes
Das VG hatte festgestellt, dass sich der geltend gemachte Anspruch auf Übereignung des Netzes nicht aus dem von den Beteiligten geschlossenen Konzessionsvertrag ergebe. Das Herausgabeverlangen könne auch nicht auf eine entsprechende Anwendung zivilrechtlicher Vorschriften gestützt werden. Schließlich folge ein solcher Eigentumsübertragungsanspruch auch nicht aus dem Berliner Straßengesetz. Die hiergegen vom Land Berlin erhobenen Einwände haben nach Auffassung des OVG eine Zulassung der Berufung nicht gerechtfertigt.
OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 05.07.2021 - 11 N 103.17
Redaktion beck-aktuell, 6. Juli 2021.
Aus der Datenbank beck-online
VG Berlin, Kein Anspruch auf Übernahme Fernwärmenetz, BeckRS 2017, 115027 (Vorinstanz)
Stieper, Das Eigentum an Versorgungsleitungen in öffentlichen Wegen, EnWZ 2020, 339
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OLG Stuttgart: Patt im Streit um Fernwärmenetz in Stuttgart, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 27.03.2020, becklink 2015890