Grundstückseigentümer können nach dem bayerischen Nachbarschaftsrecht unter bestimmten Umständen blickdichte Nachbarfenster verlangen. Die Ausübung dieses "Fensterrechts" kann aber laut OLG Nürnberg in Einzelfällen unzulässig sein – zum Beispiel, wenn sonst nicht mehr genügend Licht und Luft ins Nachbarhaus kommt.
Mehr lesen