Montag, 24.6.2024
Blickdichte Fenster: Nicht bei Gefährdung der Licht- und Luftzufuhr

Grundstückseigentümer können nach dem bayerischen Nachbarschaftsrecht unter bestimmten Umständen blickdichte Nachbarfenster verlangen. Die Ausübung dieses "Fensterrechts" kann aber laut OLG Nürnberg in Einzelfällen unzulässig sein – zum Beispiel, wenn sonst nicht mehr genügend Licht und Luft ins Nachbarhaus kommt.

Mehr lesen