Das LG Kassel verurteilte eine falsche Narkoseärztin aus Hessen unter anderem wegen dreifachen Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe. Am Dienstag hob der BGH das Urteil wegen sachlich-rechtlicher Fehler teils auf. Es fehle an einer tatzeitbezogenen Prüfung des Tötungsvorsatzes.
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