Schlangenlinien, Alkohol – aber kein Entzug der Fahrerlaubnis: Das AG Hamburg-St. Georg verneinte bei einer Trunkenheitsfahrt mit dem E-Roller die Regelvermutung des § 69 Abs. 2 Nr. 2 StGB, dass der Fahrer ungeeignet für den Straßenverkehr ist. Ein E-Roller sei etwas anderes als ein Auto.
Mehr lesenDass bei Fehlverhalten im Straßenverkehr der Pkw-Führerschein entzogen werden kann, ist allgemein bekannt. Das OVG Saarlouis* hat entschieden, dass auch das Führen fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge verboten werden kann.
Mehr lesenWann fehlt einem die Eignung, ein fahrerlaubnisfreies Fahrzeug zu fahren? § 3 FeV gibt nach Ansicht des OVG Koblenz hierauf keine eindeutige Antwort. Ein Verbot könne nicht auf diese Norm gestützt werden.
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