Donnerstag, 19.9.2024
Prozesskosten steuerlich abzugsfähig, wenn Verlust der Existenzgrundlage droht

Zivilprozesskosten können nur ausnahmsweise als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden. Das FG Niedersachsen hat das in einem Fall bejaht, in dem die unentgeltliche Übertragung eines Forstbetriebs rückabgewickelt werden sollte und dadurch der Verlust der Existenzgrundlage drohte.

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