Mittwoch, 24.1.2024
EU-Unternehmen muss Vorauszahlungen trotz Iran-Sanktionen zurückzahlen
Die EU-Blocking-VO verbietet es einem EU-Unternehmen, sich unter Verweis auf die Iran-Sanktionen seiner Lieferverpflichtung beziehungsweise der Rückzahlungsverpflichtung zu entziehen. Dies hat das OLG Frankfurt a.M. im Streit um einen vorausgezahlten Kaufpreis in Höhe von 36 Millionen Euro bestätigt. Mehr lesen