Gegenüber dem Vorjahr haben 2023 mehr Absolventinnen und Absolventen das Erste Juristische Staatsexamen bestanden. Die durchschnittliche Studiendauer lag bei über zehn Semestern, rund ein Drittel fiel durch. Ein Prädikat gab's im Zweiten Examen noch seltener als im Ersten. Die regionalen Unterschiede sind groß.
Mehr lesenIn einer Grundsatzentscheidung hat das Oberverwaltungsgericht Münster der Klage einer Jurastudentin stattgegeben, die die staatliche Pflichtfachprüfung als Teil der ersten Prüfung (früher: erstes juristisches Staatsexamen) nicht bestanden hatte. Entgegen den rechtlichen Vorgaben, von denen seit Jahren regelmäßig abgewichen werde, seien ihre Klausuren nicht auch durch einen Hochschullehrer korrigiert worden. Deswegen seien sie neu zu bewerten.
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