Kein Koffer, weniger Erholung: Veranstalter einer Pauschalreise muss 35% der Reisekosten erstatten
Geht ein Koffer auf dem Weg in den Urlaub verloren, kann die Reisefreude erheblich beeinträchtigt sein – sogar so stark, dass der Reiseveranstalter einen Teil der Reisekosten erstatten muss. Das hat das LG Frankenthal entschieden.
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