Taucht eine aufgelöste telefonierende Frau am Schalter auf, um 25.000 Euro abzuheben, löst das keine Prüf- und Warnpflicht des Bankangestellten aus. Das LG Bonn verneinte einen Schadensersatzanspruch aus dem Girovertrag, nachdem die Frau das abgehobene Geld an einen Enkeltrick-Betrüger übergab.
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