Ein Reiseportal darf den Flug eines israelischen Staatsbürgers gegen den Willen des Kunden stornieren, weil dieser wegen seiner Nationalität bei einem Zwischenstopp in Kuwait nicht einreisen darf. Das hat das Oberlandesgericht München am 24.06.2020 entschieden. Die gebuchte Leistung sei "wegen tatsächlicher Unmöglichkeit" ausgeschlossen – auch wenn die zugrunde liegende Regelung fundamentalen Grundwerten der deutschen Rechtsordnung widerspreche.
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