Freitag, 12.5.2023
Indizien für einen Erwerb mit Eigenhandelsabsicht

Eine Konzernführungsgesellschaft, die eigene Anteile und Anteile an Spezial-Investmentfonds erwirbt, handelt nicht deshalb mit Eigenhandelsabsicht, weil sie die Anteile im Umlaufvermögen bilanziert. Bei der Eigenhandelsabsicht handelt es sich laut nun veröffentlichtem Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom September 2022 um eine innere Tatsache. Um auf diese schließen zu können, seien objektive Indizien erforderlich, die in diesem Fall nicht vorlägen.

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