Eine ehrenamtliche Richterin wurde in den neuen Landtag von Thüringen gewählt. Anders als bei den Finanz- und Verwaltungsgerichten ist das nach der SGG kein ausdrücklich geregelter Ausschlussgrund. Mit Blick auf die Gewaltenteilung entband das LSG Thüringen sie aber gleichwohl von ihrem Amt.
Mehr lesenDer Deutsche Anwaltverein (DAV) begrüßt die Pläne des Bundesjustizministeriums, das Erfordernis der Verfassungstreue auch für ehrenamtliche Richter und Richterinnen im Deutschen Richtergesetz (DRiG) explizit zu verankern. Anstelle der Ausgestaltung als Berufungsausschlussgrund plädiert der DAV aber dafür, die Verfassungstreue als Berufungsvoraussetzung zu regeln.
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