Mit einer Verfassungsbeschwerde wollten sich Konsumenten und Hersteller von E-Zigaretten gegen die 2022 eingeführte Tabaksteuer wehren. Ihre Begründungen waren aber so dünn, dass das BVerfG nicht in der Sache entschied.
Mehr lesenBayern durfte dem Tabakkonzern Philip Morris eine Informationskampagne über die Gefahr des Zigarettenrauchens verbieten. Denn laut VG München handelte es sich um indirekte Werbung für andere Tabakprodukte. Auch diese aber falle unter das generelle Werbeverbot für Tabak.
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