Das Touchdisplay einer E-Zigarette ist ein "Berührungsbildschirm", dessen Bedienung am Steuer unzulässig ist. Wer sich darüber hinwegsetzt, muss mit einem Bußgeld rechnen, wie ein vom OLG Köln entschiedener Fall zeigt.
Mehr lesenEin E-Zigarettenhandel darf nicht mit der Aussage "E-Ziga retten Leben jetzt umsteigen" werben. Das hat das Landgericht Trier nach Mitteilung vom 25.05.2020 entschieden und einer Klage der Wettbewerbszentrale Frankfurt am Main stattgegeben. Es liege ein Verstoß gegen das UWG vor: Die Werbung enthalte täuschende und irreführende Angaben. Gesundheitsbezogene Werbung unterliege besonders strengen Anforderungen an die Richtigkeit, Eindeutigkeit und Klarheit.
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