Händler darf nicht mit Slogan "E-Ziga retten Leben" werben

Ein E-Zigarettenhandel darf nicht mit der Aussage "E-Ziga retten Leben jetzt umsteigen" werben. Das hat das Landgericht Trier nach Mitteilung vom 25.05.2020 entschieden und einer Klage der Wettbewerbszentrale Frankfurt am Main stattgegeben. Es liege ein Verstoß gegen das UWG vor: Die Werbung enthalte täuschende und irreführende Angaben. Gesundheitsbezogene Werbung unterliege besonders strengen Anforderungen an die Richtigkeit, Eindeutigkeit und Klarheit.

Täuschung über gesundheitliche Unbedenklichkeit geltend gemacht

Der Wettbewerbszentrale hatte ihre Klage damit begründet, die Werbung erwecke den Eindruck, E-Zigaretten seien unbedenklich und ein Umstieg von Rauchern auf E-Zigaretten würde ihr Leben retten. So könnten auch Nichtraucher glauben, eine E-Zigarette sei gesundheitlich unbedenklich – was nicht der Fall sei, argumentierte die Wettbewerbszentrale.

Unternehmen beruft sich auf geringere Schädlichkeit gegenüber "normalen" Zigaretten

Das beklagte Unternehmen mit Sitz in Trier, das Ende April 2019 im Raum Trier mit den Worten auf einem Plakat geworben hatte, widersprach: Dadurch würden nur Personen angesprochen, die bereits Raucher seien. Außerdem seien E-Zigaretten im Vergleich zu herkömmlichen Zigaretten weniger schädlich und risikobehaftet, so dass die Aussage zutreffend sei.

LG Trier gibt Wettbewerbszentrale Recht

Es möge zwar stimmen, dass der Konsum von E-Zigaretten abstrakt betrachtet weniger Todesopfer fordere als der Konsum von Zigaretten, urteilten die Richter. Sie seien "aber keineswegs unbedenklich", ihr Konsum könne ebenfalls Gesundheitsschädigungen hervorrufen und zu einer Nikotinabhängigkeit führen. Nichtrauchern rette ein Umsteigen auf E-Zigarette nicht das Leben, sondern verkürze es allenfalls. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

LG Trier - 7 HK O 30/19

Redaktion beck-aktuell, 25. Mai 2020 (dpa).