Hier wird nichts gelesen: E-Mail ist trotz Stilllegungshinweis zugegangen
E-Mails gelten auch dann als zugegangen, wenn die Empfängeradresse eine Nachricht über ihre Stilllegung zurücksendet, meint das AG Hanau. Der Absender müsse aber alternative Kommunikationswege nutzen, wenn er von der Stilllegung wisse.
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