Der Käufer eines Autos kann sich wegen seines persönlichen Empfindens, dass Fahrzeug verhalte sich bei einer Gefahrenbremsung nicht sicher, nicht vom Kaufvertrag lösen und das Fahrzeug zurückgeben. Dies geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Zweibrücken hervor. Dass sich das Fahrzeug in einer solchen Ausnahmesituation stets angenehm steuern lasse, gehöre nicht zu der Erwartung eines Durchschnittskäufers, teilte das Gericht am Mittwoch mit.
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