Wer bei der illegalen Einreise von seinen minderjährigen Kindern begleitet wird, macht sich nicht wegen Beihilfe zur unerlaubten Einreise strafbar. Das hat der EuGH entschieden und damit den Anwendungsbereich des EU-Schleuserpakets eingeschränkt.
Mehr lesenSozialhilfe für langfristig aufenthaltsberechtigte Drittstaatsangehörige darf nicht davon abhängig gemacht werden, dass sie mindestens zehn Jahre in einem EU-Staat gewohnt haben. Denn dabei handelt es sich laut EuGH um eine nicht gerechtfertigte mittelbare Diskriminierung.
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