Eigentlich vermutet das Gesetz eine Zustellung von Bescheiden innerhalb von drei Tagen nach Aufgabe zur Post – dabei hat es aber nicht mit der Praxis eines privaten Postdienstes gerechnet. Ein Steuerverfahren war somit doch nicht verfristet und darf nun verhandelt werden.
Mehr lesenDie Zugangsvermutung des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO entfällt, wenn innerhalb der 3-Tages-Frist planmäßig an zwei aufeinanderfolgenden Tagen keine Zustellung erfolgt. Dies hat das Finanzgericht Berlin-Brandenburg unter Zulassung der Revision entschieden.
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