Das Amtsgericht München hat einen Mediengestalter unter anderem wegen Betreibens eines Fakeshops für Waschmaschinen zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe und zu einer Geldstrafe verurteilt. Der 29-Jährige hatte außerdem im Darknet Grafiken und gefälschte Dokumente wie beispielsweise Ausweis-Scans angeboten. Zugunsten des Angeklagten wertete das Gericht sein Geständnis und sein sehr kooperatives Verhalten im Rahmen des Ermittlungsverfahrens.
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