Eine Frau bekommt wegen ihres ausländischen Namens keinen Termin für eine Wohnungsbesichtigung. Nun muss der Makler ihr 3.000 Euro Entschädigung zahlen, bestätigt der BGH.
Mehr lesenDas Teilzeit- und Befristungsgesetz verbietet die Diskriminierung befristet beschäftigter Arbeitnehmer. Sie haben einen Anspruch darauf, so behandelt zu werden wie vergleichbare Dauerbeschäftigte, so das BAG – und zwar, ohne dass die Tarifvertragsparteien vorher noch lange verhandeln.
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