Österreichisches Militär: Kurzhaar-Pflicht für Männer rechtswidrig

Der österreichische Verfassungsgerichtshof hat eine Vorgabe des Verteidigungsministeriums zur Haartracht im Bundesheer aufgehoben. Die Pflicht zum Kurzhaarschnitt nur für Männer greife unzulässig in das Privatleben ein. Auch formal erfüllte der Erlass die gesetzlichen Anforderungen nicht.

Der Verfassungsgerichtshof in Österreich hat eine Regelung zur Haartracht im Bundesheer aufgehoben. Der Erlass aus dem Jahr 2017, der männlichen Soldaten einen Kurzhaarschnitt vorschrieb, wurde sowohl aus formellen als auch aus materiellen Gründen als gesetzwidrig eingestuft (V 243/2025).

Auslöser des amtswegigen Prüfverfahrens war die Beschwerde eines Soldaten, gegen den eine Geldstrafe verhängt worden war, weil er seine Haare zu einem Pferdeschwanz gebunden trug. Grundlage der Sanktion war ein Erlass des damaligen Verteidigungsministers, der für Männer kurze Haare vorschrieb, während Soldatinnen lange Haare zusammengebunden tragen durften.

Der VfGH stellte fest, dass der Erlass wegen seines Eingriffs in die private Lebensführung der Betroffenen inhaltlich eine Verordnung darstellt. Für eine solche Verordnung fehlte jedoch die gesetzliche Grundlage; außerdem wäre eine Kundmachung im Bundesgesetzblatt erforderlich gewesen. Beides war nicht erfolgt.

Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot

Auch materiell hielt die Regelung der verfassungsgerichtlichen Prüfung nicht stand. Die verpflichtende Kurzhaarvorgabe nur für Männer benachteilige männliche Soldaten und verletze das Diskriminierungsverbot aufgrund des Geschlechts sowie das Recht auf Achtung des Privatlebens (Art. 14 i. V. m. Art. 8 EMRK).

Zwar erkannte der Gerichtshof an, dass Gründe wie Ordnung, Disziplin oder Unfallvermeidung grundsätzlich Eingriffe in das Privatleben rechtfertigen können. Diese Gründe träfen jedoch für Soldatinnen und Soldaten gleichermaßen zu, sodass eine unterschiedliche Behandlung nicht sachlich begründbar sei. Der Beschluss ist rechtskräftig.

Redaktion beck-aktuell, js, 2. April 2026.

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