Freitag, 1.8.2025
Dieselskandal: EuGH bestätigt Rechtsprechung des BGH zum Differenzschaden

Der BGH hat in Dieselfällen die Abrechnung eines Differenzschadens ermöglicht, dabei Nutzungsvorteile angerechnet und die Entschädigung auf 15% des Kaufpreises gedeckelt. Alles in Ordnung, sagte nun der EuGH, betrieb aber in einem Punkt etwas Feintuning.

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