Mercedes-Benz ist am BVerfG mit einer Verfassungsbeschwerde gegen ein Urteil des VIa. BGH-Zivilsenats gescheitert, das in Diesel-Fällen auch bei Fahrlässigkeit des Herstellers Schadensersatzansprüche ermöglichte. Das Unternehmen hatte auch die Einrichtung des Hilfssenats moniert.
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