Freitag, 10.11.2023
Dienstwagen: Zahlungen an Arbeitgeber für Parkplatz mindern Wert der Nutzung

Zahlen Arbeitnehmer an ihren Arbeitgeber für ihren Firmenwagen Miete für einen Parkplatz, so mindert dies den geldwerten Vorteil für die Nutzung des Dienstwagens. Dies hat das FG Köln entschieden. Das Finanzamt hat bereits Revision gegen das Urteil eingelegt. Diese wird beim BFH geführt (AZ. VI R 7/23).

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