Das OLG München hat mehrere von dem Streaminganbieter DAZN in seinen AGB 2022 verwendete Klauseln als unwirksam bestätigt. Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Unter anderem hatte er sehr weite Preisanpassungs- und Vertragsänderungsklauseln moniert.
Mehr lesen