Montag, 24.2.2025
Probezeit muss kürzer sein als ein befristetes Arbeitsverhältnis

Die Vereinbarung einer Probezeit, die der Gesamtdauer eines befristeten Arbeitsverhältnisses entspricht, ist in der Regel unverhältnismäßig und damit unwirksam. Das Arbeitsverhältnis ist laut BAG dennoch ordentlich kündbar – allerdings nicht innerhalb der kurzen Frist des § 622 Abs. 3 BGB.

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