Bei einer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (D&O – Directors & Officers Liability Insurance) für Unternehmen und Manager muss sich die Assekuranz auch dann an die Mindestkündigungsfrist aus § 11 Abs. 1 und 3 VVG halten, wenn ein Insolvenzantrag über den Versicherungsnehmer gestellt wird. Das hat der BGH entschieden.
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