Mittwoch, 15.2.2023
Wechsel zu d`Hondtscher Sitzverteilung in kommunalen Ausschüssen rechtens

Die Änderung des Verfahrens zur Sitzverteilung in niedersächsischen kommunalen Ausschüssen von Hare/Niemeyer in d´Hondt ist rechtmäßig. Das hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg auf die Berufung der FDP-Fraktion der Gemeinde Wallenhorst hin entschieden. Die Fraktion hatte geltend gemacht, dass sie nach dem Verfahren Hare/Niemeyer jeweils einen Sitz in Verwaltungsausschuss und Aufsichtsrat erhalten hätte, bei Anwendung des Verfahrens nach d´Hondt dagegen leer ausgegangen sei.

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