Die Änderung des Verfahrens zur Sitzverteilung in niedersächsischen kommunalen Ausschüssen von Hare/Niemeyer in d´Hondt ist rechtmäßig. Das hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg auf die Berufung der FDP-Fraktion der Gemeinde Wallenhorst hin entschieden. Die Fraktion hatte geltend gemacht, dass sie nach dem Verfahren Hare/Niemeyer jeweils einen Sitz in Verwaltungsausschuss und Aufsichtsrat erhalten hätte, bei Anwendung des Verfahrens nach d´Hondt dagegen leer ausgegangen sei.
Mehr lesen