Die am 21.10.2020 für das Stadtgebiet von Osnabrück erlassene, inzwischen außer Kraft getretene Corona-Sperrstundenregelung war unverhältnismäßig und von daher rechtswidrig. Ein Alkoholverbot oder die Begrenzung der Personenzahl in Gaststätten hätte ausgereicht, entschied das Verwaltungsgericht Osnabrück mit Urteil vom 08.03.2022.
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