Streit um Corona-Sonderzahlung: Wenn Tarif, dann für alle
Wenn sich ein Unternehmen für Sonderzahlungen an seine Mitarbeiter an einem Tarif orientiert, kann es nicht mehr in Eigenregie bestimmen, wer diese bekommt und wer nicht, sagt das BAG.
Beamte im "Sabbat-Modell" haben Anspruch auf volle Corona-Sonderzahlung
Beamten im "Sabbat-Modell", die am Stichtag 29.11.2021 während der sogenannten Ansparphase ihren Dienst mit regelmäßiger Arbeitszeit erbracht haben, steht die Corona-Sonderzahlung in ungeminderter Höhe zu. Das hat das OVG Münster entschieden.
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