Donnerstag, 22.6.2023
Sozialgerichte nicht zuständig für Streitigkeiten um Vergütung von Corona-Bürgertests
Für Abrechnungsstreitigkeiten der Betreiber von Testzentren, die vom öffentlichen Gesundheitsdienst mit der Durchführung sogenannter Corona-Bürgertests beauftragt wurden, ist laut Bundessozialgericht der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten eröffnet. Die Sozialgerichte seien hierfür nicht zuständig, da die Tests allen Personen offen gestanden hätten – losgelöst von ihrem kranken- beziehungsweise sozialversicherungsrechtlichen Status. Mehr lesen