Gerhard Schröder, ehemaliger SPD-Bundeskanzler, hat keinen Anspruch darauf, dass die Bundesrepublik ihm ein Büro im Bundestag zur Verfügung stellt. Das hat das OVG Berlin-Brandenburg entschieden. Schröder ist damit auch in zweiter Instanz gegen die Stilllegung seines Büros gescheitert.
Mehr lesen