Mit 15.000 Euro nach Russland gereist: Brust-OP ist kein "persönlicher Gebrauch"
Wer nach Russland reist, darf nur Bargeld für Reise und Aufenthalt mitführen – nicht aber für Brust-OPs und Kinderwunschtherapien, wie der EuGH nun einer Reisenden erklären musste.
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