Ein Briefkasten voll erbeutetem Geld führt nicht zwingend zur Geldwäsche. Das OLG Stuttgart entschied, dass die Vollendung mangels tatsächlicher Verfügungsgewalt scheitert, wenn die Polizei den Einwurf des Geldes bereits beobachtet. Ohne ungehinderten Zugriff bleibe es beim Versuch.
Mehr lesenJahrzehntelang legt der Postbote die Briefe einfach auf eine Truhe im Hausflur eines Bauernhauses. Ein Vollstreckungsbescheid über mehr als 120.000 Euro landet ebenfalls dort – und gilt als zugestellt. Das LG Lübeck wertet diese gelebte Praxis als wirksame Ersatzzustellung.
Mehr lesenEin angeblich verklebter Briefkasten kann der Zustellung eines Vollstreckungsbescheids jedenfalls dann nichts anhaben, wenn der Briefkasten mit Namen beschriftet ist und sich noch öffnen lässt. Das Verhalten eines Geschäftsführers, nicht mehr nach seiner Post zu schauen, wertete das OLG Karlsruhe als nachlässig.
Mehr lesenEine Ersatzzustellung durch Einlegen in einen Briefkasten ist nur dann wirksam, wenn der Zusteller vorher erfolglos versucht hat, das Schriftstück persönlich zu übergeben. Das gilt laut BFH auch dann, wenn an einem Samstag in Geschäftsräumen, hier einer Kanzlei, zugestellt wird.
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