Wird ein Flug verpasst, weil beim Eintreffen am Gate das Boarding bereits beendet ist, kann dies zu Lasten des Reisenden gehen. Das Amtsgericht München entschied, dass eine Mindest-Boarding-Zeit nicht geschuldet ist, und wies eine Klage auf Kostenerstattung für einen Ersatzflug ab. Eine Ankunft 18 Minuten nach der angegebenen Boarding-Time sei zu spät.
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