Freitag, 17.12.2021
Keine Kostenerstattung für Ersatzflug bei verpasstem Boarding

Wird ein Flug verpasst, weil beim Eintreffen am Gate das Boarding bereits beendet ist, kann dies zu Lasten des Reisenden gehen. Das Amtsgericht München entschied, dass eine Mindest-Boarding-Zeit nicht geschuldet ist, und wies eine Klage auf Kostenerstattung für einen Ersatzflug ab. Eine Ankunft 18 Minuten nach der angegebenen Boarding-Time sei zu spät.

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