Dienstag, 30.8.2022
Blutgerinnungsstörung steht Einstellung in den Polizeidienst entgegen

Leidet ein Bewerber an einer Blutgerinnungsstörung mit Thromboserisiko, fehlt ihm die erforderliche Eignung für die Einstellung in den Polizeidienst. Eine solche Erkrankung stehe der uneingeschränkten Einsetzbarkeit entgegen, entschied das Verwaltungsgericht Koblenz mit Beschluss vom 24.08.2022 in einem Eilverfahren.

Mehr lesen