Die Totalüberwachung sämtlicher Flüge, wie sie das Fluggastdatengesetz vorsieht, ist rechtswidrig. Laut Verwaltungsgericht Wiesbaden fehlt sowohl für innereuropäische Flüge als auch für Flüge in Drittstaaten eine (grundrechtskonforme) Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung durch das BKA. Dafür seien Anhaltspunkte für terroristische Bedrohungen oder zur Bekämpfung schwerer Kriminalität nötig.
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