Mit den Aussagen des mutmaßlichen Kindesentführers kam neuer Wind in den Prozess um Christina Block. Die Bild-Zeitung durfte schon vor der Verhandlung über dessen Vernehmungsprotokoll berichten, sagt das LG Berlin II. Ob die Veröffentlichung strafbar gewesen sein könnte, spiele dabei keine Rolle.
Mehr lesenIm Zusammenhang mit dem Missbrauchsskandal in der katholischen Kirche durfte die Bild-Zeitung nicht schreiben, Kardinal Woelki habe von den Vorwürfen gegen seinen Pfarrer bereits gewusst, als er ihn beförderte. Das hat das OLG Köln bestätigt.
Mehr lesenDie "Bild"-Zeitung durfte nach den schweren Ausschreitungen beim Hamburger G20-Gipfel 2017 mit Fotos von "G20-Verbrechern" nach Zeugen der Vorfälle suchen. Eine abgebildete Frau unterlag mit ihrer Unterlassungsklage in letzter Instanz beim Bundesgerichtshof. Aus dem Text werde deutlich, dass die Polizei bei der Aufklärung auf Unterstützung angewiesen sei, heißt es in dem am 14.10.2020 veröffentlichten Urteil vom 29.09.2020.
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