Ein Unternehmen löscht alle Bewerbungsunterlagen "gemäß den Vorgaben der DS-GVO". Ein Bewerber fühlt sich damit unwohl, weil er keine Auskunft darüber erhielt, was zuvor mit seinen Daten gemacht worden war. Die Frage, ob das für einen Schadensersatzanspruch reicht, zieht sich inzwischen bis zum EuGH.
Mehr lesenDer Arbeitgeber kann den Betriebsrat über eine geplante Einstellung auch unterrichten, indem er den Betriebsräten Einsicht in ein digitales Bewerbungsmanagement-Tool gibt. Papierunterlagen, so das BAG, braucht eine ordnungsgemäße Unterrichtung nicht.
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