Montag, 31.7.2023
Schlechte Bewertung in Online-Portal: Verfasser muss Tatsachen beweisen können

Wer in einem Online-Bewertungsportal negative Tatsachen zulasten eines Unternehmens behauptet, muss im Zweifel beweisen, dass diese auch zutreffen. Gelingt der Beweis nicht, so kann das betroffene Unternehmen laut Landgericht Frankenthal verlangen, dass die Bewertung unterlassen wird.

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