Mittwoch, 18.6.2025
Bettwanzen selbst eingeschleppt: Rücktritt vom Mietvertrag trotzdem wirksam

Ein Unternehmen mietete regelmäßig eine Wohnung für seine Mitarbeitenden – machte jedoch einen Rückzieher, als dort Bettwanzen auftauchten. Zu Recht, fand das OLG Düsseldorf – selbst wenn die Mitarbeitenden die Parasiten selbst eingeschleppt haben.

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