Mittwoch, 11.10.2023
Klausel wirksam: Betriebsinvaliditätsrente nur bei beendetem Arbeitsverhältnis

Die Klausel in einer Zusatzversorgungsordnung, wonach eine Betriebsinvaliditätsrente den Bezug einer gesetzlichen Erwerbsminderungsrente voraussetzt und nur bei beendetem Arbeitsverhältnis gezahlt wird, ist wirksam. Das hat das BAG entschieden.

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