Lebenserhaltende Maßnahmen beenden – der Betreuer einer 75-Jährigen war dafür, die Tochter der Betreuten dagegen. Der VerfGH NRW untersagte der Klinik nun einstweilen das Abstellen der Apparate. Zunächst bedürfe es einer ordnungsgemäßen betreuungsgerichtlichen Kontrolle der Betreuerentscheidung. Dies gebiete der Schutz der Patientin vor einem etwaigen Missbrauch der Betreuerbefugnisse.
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