Wer einen unzulässigen Zaun vollständig beseitigen soll, kommt mit Teillösungen nicht weiter. Das OVG Münster hat Zwangsgelder gegen Grundstückseigentümer bestätigt, die nur nachgebessert, einen beanstandeten Stabmattenzaun aber nicht entfernt hatten.
Mehr lesenWeil nach der Ahrtalflut eine Gefahr für ihre Wohnhäuser durch Felssturz festgestellt wurde, wurde auf Grundstücken der Eigentümerin ein Fangzaun errichtet. Den muss sie auch weiter hinnehmen, so das OVG Koblenz: Die Beseitigung sei der Gemeinde nicht zumutbar.
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