Aus einem Bestellbutton muss eindeutig hervorgehen, dass ein Klick auf die Schaltfläche eine zahlungspflichtige Bestellung auslöst. "Mit Kreditkarte zahlen" und ähnliche Fomulierungen, die sich auch auf die Wahl des Zahlungsmittels beziehen können, sind unzulässig, entschied das Landgericht Hildesheim auf die Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die Digistore24 GmbH. Außerdem habe das Gericht dem Unternehmen verboten, Abonnements anzubieten, ohne ausreichend über deren Gesamtpreis, Laufzeit und Kündigungsbedingungen zu informieren, so der vzbv.
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