Freitag, 8.9.2023
Cum/Cum-Deals: Kein Bereicherungsanspruch nach steuerlicher Neubewertung

Im Rahmen von Cum/Cum-Aktientransaktionen kann eine Bank Kompensationszahlungen nicht mit dem Argument von einer anderen Bank zurückverlangen, die steuerliche Bewertung habe sich geändert und die Anrechnungsmöglichkeit der auf die Dividenden entrichteten Kapitalertragssteuer sei entfallen. Dies hat das OLG Frankfurt am Main entschieden.

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