Donnerstag, 4.11.2021
Einordnung eines Betriebs als Baubetrieb

Vergibt ein Bauträger die eigentlichen baulichen Arbeiten an ein Subunternehmen, so ist sein Betrieb nicht als Baubetrieb anzusehen. Werden von ihm aber auch baugewerbliche Tätigkeiten verrichtet, ist laut Bundesarbeitsgericht nicht auszuschließen, dass der Betrieb den Verfahrenstarifverträgen des Baugewerbes unterfällt. Ausschlaggebend sei dabei die arbeitszeitlich überwiegend versehene Tätigkeit der Arbeitnehmer. Planung und Vertrieb seien dabei nicht dem Baugewerbe zuzuordnen.

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Freitag, 11.12.2020
Klage auf belastenden Beitragsbescheid der Landesärztekammer unzulässig

Das Verwaltungsgericht Trier hat am 19.11.2020 die Klage eines niedergelassenen Facharztes auf Heranziehung zu Kammerbeiträgen zur Landesärztekammer als unzulässig abgewiesen. Der Arzt bezweckte über Erstreitung und anschließende Anfechtung der Bescheide eine Kontrolle der wirtschaftlichen Haushaltsführung der Kammer. Dies sei ein unzulässiges Popularklagebegehren, so das VG.

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