Die Eingliederungshilfe soll es Menschen mit Behinderungen ermöglichen, am Leben in der Gemeinschaft teilzuhaben. 50.000 Euro für eine dreiwöchige Japanreise umfasst das aber nicht, entschied das LSG Baden-Württemberg. Die Reise sei, verglichen was sich Durchschnittsbürger leisteten, deutlich zu teuer.
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